Antrag auf eFöB

Wichtige Hinweise zur eFöB (ergänzende Förderung und Betreuung)

1. Eine Bescheinigung ist KEIN Vertrag!

Auch wenn das Jugendamt angibt, dass eine Bescheinigung eine vorläufige Betreuung eines Kindes in der eFöB ermöglicht, gilt dies nicht für unsere Schule.


2. Antrag auf eFöB – Betreuung außerhalb des Unterrichts

Beim Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB) können Eltern wählen, ob sie eine Betreuung vor und/oder nach dem Unterricht für ihr Kind benötigen.

📌 Häufig gewählte Module:
Nachmittagsbetreuung (13:30 – 16:00 Uhr)
Frühbetreuung (6:00 – 7:30 Uhr) – erfordert gesonderten Antrag
Spätbetreuung (16:00 – 18:00 Uhr) – erfordert gesonderten Antrag

Falls Sie eine Betreuung vor 7:30 Uhr und/oder nach 16:00 Uhr benötigen, müssen Sie das entsprechende Modul beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks beantragen (Kindertagesbetreuung Pankow).


3. Antragstellung für eFöB – Schritt für Schritt

🔹 Schritt 1: Antrag auf eFöB stellen

📍 Wo?
Eltern stellen den Antrag bei der Hortkostenstelle des Jugendamtes ihres Wohnbezirks.
📍 Wie?

  • Eltern von neuen Erstklässler*innen erhalten den Antrag meist automatisch per Post, zusammen mit der Schulplatz-Bestätigung.
  • Falls kein Antrag zugesandt wurde oder andere Umstände (Umzug, Nachzug, Bearbeitungsfehler) vorliegen, kann der Antrag auch:
    Online über die Webseite des Bezirksamtes Pankow heruntergeladen werden ([Link]).
    Direkt in der Schule abgegeben werden.

📌 Empfehlung:
Wir raten Eltern, den eFöB-Antrag so früh wie möglich zu stellen – auch wenn die Schulplatzvergabe noch nicht feststeht.
🔹 Vorteil: Der Gutschein gilt berlinweit und kann auch für eine andere Schule genutzt werden, sofern diese dem Land Berlin zugeordnet ist.

📌 Bearbeitungszeit: Die Ausstellung des Gutscheins dauert in der Regel 5–8 Wochen, manchmal auch länger. Frühzeitige Antragstellung sichert Ihnen eine rechtzeitige Betreuung.


🔹 Schritt 2: Erhalt des Gutscheins & Vertragsabschluss

Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhalten Eltern den eFöB-Gutschein per Post.

Mögliche Szenarien:
1️⃣ Gutschein mit Bescheinigung: Falls eine Bescheinigung beigefügt ist, beachten Sie bitte: Eine Bescheinigung ersetzt keinen Vertrag!
2️⃣ Gutschein mit bereits unterschriebenem Vertrag (nur in bestimmten Bezirken):

  • Falls dem Gutschein bereits ein vom Jugendamt unterzeichneter Vertrag für die Einzugsgebietsschule beiliegt, müssen Eltern diesen nur noch unterschreiben und zurück an das Jugendamt senden.
  • Empfohlen: Zwei Kopien des Vertrags anfertigen:
    ✅ Eine Kopie in der Schule abgeben
    ✅ Eine Kopie für die eigenen Unterlagen aufbewahren

🔹 Schritt 3: Vertrag beim Jugendamt abschließen (falls nicht beigefügt)

Falls dem Gutschein kein Vertrag beiliegt, müssen Eltern eigenständig ins Jugendamt Fröbelstraße (zuständig für Schulen in Pankow) gehen und dort unter Vorlage des Gutscheins den Betreuungsvertrag für die gewünschte Schule abschließen.

📌 Hinweis:

  • Das Original des Vertrags sollten Eltern zu Hause aufbewahren.
  • Eine Kopie des Vertrags muss im Sekretariat der Schule abgegeben werden.

obiges Beitragsbild ©plzzo.com

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Fax: 030 / 49 85 4557

E-Mail: sekretariat@03g48.schule.berlin.de
Sprechzeiten in der Schulzeit täglich von 7:00 bis 14:00 Uhr

Schulleitung
Schulleiterin: Sandra Scheffel

stellv. Schulleiterin: Johanna Huesmann

Ergänzende Förderung und Betreuung (eFöB)

Koordinierende Fachkraft: Marcel Tuttlies
efoeb@03g48.schule.berlin.de