Antrag auf eFöB

Wird mein Kind am Nachmittag in der Schule betreut?

Ja, aber die Beantragung von eFöB (ergänzende Förderung und Betreuung – ehemals Hort) ist etwas aufwändiger als die Beantragung von Betreuung in der Kita. Wir raten Eltern, sich mit dem Procedere von Antrag, Modulen, Gutschein und Vertragsabschluss intensiv auseinanderzusetzen. Denn: In der eFöB werden nur Kinder betreut, deren Eltern einen abgeschossenen eFöB-Vertrag im Sekretariat der Schule vorgelegt haben. (Ein Gutschein ist KEIN Vertrag! Eine Bescheinigung ist KEIN Vertrag!) Tipp: Beantragen Sie noch vor Erhalt der Schulzusage ihre Nachmittagsbetreuung!

Beim Antrag auf eFöB, also der Betreuung außerhalb des Unterrichts, können Eltern wählen, ob sie eine Betreuung vor und/oder nach dem Unterricht für ihr Kind wünschen. Meist gewähltes Modul ist die Betreuung nach dem Unterricht von 13:30Uhr bis 16Uhr. Benötigen Eltern eine Betreuung vor 7:30Uhr und/oder nach 16Uhr, müssen sie das entsprechende Modul im Jugendamt ihres Wohnbezirks beantragen (Kindertagesbetreuung Pankow). Die Früh-Betreuung ist in der Zeit von 6-7:30Uhr, die Spätbetreuung von 16-18Uhr.

Alles zum Antrag auf eFöB (also der Betreuung von Kindern außerhalb des Unterrichts):

Das Procedere ist im Grunde immer gleich:

  1. Eltern stellen einen eFöB-Antrag bei der Hortkostenstelle des Jugendamtes, in welchem Bezirk sie leben. (Der Antrag kann auch in der Schule abgegeben werden.)
  2. Eltern bekommen einen Gutschein nach Hause geschickt. Der Gutschein berechtigt Eltern, einen Betreuungs-Vertrag abzuschließen.
  3. Die Eltern gehen mit ihrem Gutschein ins Jugendamt Fröbelstraße und schließen einen Vertrag ab für die Schule, in die das Kind gehen wird.
  4. Die Eltern geben eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags (mit Unterschriften von Amt und beiden Elternteilen) im Sekretariat der Schule ab.

zu 1.:

An einen eFöB-Antrag kann man auf unterschiedliche Art und Weise kommen. In der Regel wird Eltern von neuen Erstklässler:innen dieser Antrag nach Hause geschickt, zusammen mit der Bestätigung zur Annahme an der Einzugsschule. Erfolgt dies nicht oder sind die Umstände ganz andere (Umzug, Nachzug, Versagen des Amtes), können Eltern den eFöB-Antrag auch gesondert im Internet auf der Seite des BA Pankow herunterladen (Link), ausfüllen und ans BA des Wohnorts schicken. Der Antrag kann auch in der Schule abgegeben werden.

Wir empfehlen Eltern, den Antrag auf eFöB schon zu stellen, lange bevor sie eine Zusage für eine Schule haben, denn:

  1. Der Gutschein gilt dann im gesamten Stadtgebiet. Sollten Eltern also noch eine andere Schule (als die Einzugsschule) als Wunsch-Schul-Ort für ihr Kind wählen, so ist der Gutschein auch für die neue Schule gültig, insofern sie dem Land Berlin zugeordnet ist.
  2. Die Bearbeitungszeit für Gutscheine dauert in der Regel 5-8 Wochen, teilweise noch länger. So haben Eltern die Sicherheit, schon weit vor Schulbeginn den Gutschein zu haben, um dann nur noch den Vertrag abschließen zu müssen.

zu 2.:

Nach Erhalt des Gutscheins:

Ist der Antrag durch die Hortkostenstelle bearbeitet worden, wird der Gutschein den Eltern per Post nach Hause geschickt. Gleichzeitig kann mit dem Gutschein auch eine Bescheinigung mitgeschickt worden sein – dann: siehe unten! Ebenso kann (meistens bei Eltern von Erstklässlern UND das ist aber von Amt zu Amt unterschiedlich) ein vom Jugendamt schon unterschriebener Vertrag für die Einzugsschule dem Gutschein beiliegen. Wünschen die Eltern eine Betreuung in der Einzugsschule, muss dieser Vertrag von den Eltern unterschieben und zurück an den Absender geschickt werden. Hier empfiehlt sich, dass die Eltern zwei Kopien des gesamten Vertrages anfertigen und diesen einmal in der Schule abgeben und den zweiten zu ihren eigenen Unterlagen hinzufügen.

zu 3.:

Ist seitens der Hortkostenstelle dem Gutschein kein Vertrag beigefügt, sind die Eltern (ohne zusätzliche Aufforderung durch Schule oder Amt) dazu aufgefordert, in das Jugendamt Fröbelstraße zu gehen (zuständig für Schulen in Pankow). Dort können sie unter Vorlage des Gutscheins einen Vertrag für die Schule abschließen, auf der das Kind später dann tatsächlich betreut werden soll. Hier ist zu empfehlen, das Original zu Hause zu behalten und eine Kopie in der Schule vorzulegen.