Ein Gutschein ist kein Vertrag.
Zu beachten:
Ein Gutschein ist KEIN Vertrag! Mit einem Gutschein kann ein Vertrag abgeschlossenen werden.
Eine Bescheinigung ist KEIN Vertrag. Auch wenn das Jugendamt sagt, dass die Bescheinigung eine vorläufige Betreuung eines Kindes in der eFöB einer Schule möglich macht, so ist dies in unserer Schule nicht möglich.