Übergang in die Oberschule (Ü7)
Der Übergang in die Jahrgangsstufe 7 ist ein bedeutender Schritt für Kinder und Familien. Wir begleiten diesen Weg mit Beratung, Unterstützung und wichtigen Informationen – damit jedes Kind die Schule findet, die zu seinen Interessen und Bedürfnissen passt.
Schulwahl als gemeinsame Entscheidung
Die Wahl der weiterführenden Schule ist eine persönliche Entscheidung, die jedes Kind gemeinsam mit den Eltern treffen sollte. Wir empfehlen daher:
- Besuch von Tagen der offenen Tür an den weiterführenden Schulen, um Einblicke in Schulprofile, Lernangebote und Atmosphäre zu erhalten.
- Sorgfältige Lektüre der aktuellen Informationsmaterialien zum Anmeldeverfahren und zur Schulwahl.
Eine gute Entscheidung braucht gute Informationen – wir unterstützen Sie dabei.
Das Aufnahmeverfahren im Überblick
Zeitschiene für das Schuljahr 2024/25
Schritt | Zeitraum | Inhalt |
---|---|---|
1. Beratungsgespräch | bis 24.01.2025 | Angebot durch die Grundschule |
2. Ausgabe der Unterlagen | 31.01.2025 | Zeugnis, Förderprognose und Anmeldebogen |
3. Anmeldung zum Probeunterricht (PU) | bis 11.02.2025 | bei gewünschtem Gymnasium mit Ø ≥ 2,3 |
4. Probeunterricht | 21.02.2025 | an einer zugewiesenen Standortschule |
5. Bescheidausgabe Probeunterricht | ab 05.03.2025 | durch die Grundschule |
6. Anmeldung an weiterführender Schule | 06. – 14.03.2025 | bei Erst-, Zweit- oder Drittwunsch |
7. Aufnahmebescheide | ab 26.06.2025 | durch Schulaufsicht |
8. Anmeldung an Angebotsschule | bis 09.07.2025 | bei Nichtaufnahme an Wunschschule |
9. Zuweisungsbescheide | ab 10.07.2025 | falls kein Schulplatz gefunden wurde |
Was ist der Probeunterricht?
Der Probeunterricht ist ein freiwilliges Verfahren zur Feststellung der gymnasialen Eignung bei einer Förderprognose von Ø 2,3 oder schlechter.
Er besteht aus zentral vorgegebenen Aufgaben in Deutsch und Mathematik und findet am 21. Februar 2025 berlinweit an sogenannten „Standortschulen“ statt.
Bitte beachten: Auch mit einem Eignungsbescheid bleibt die Platzvergabe an Schulen mit Übernachfrage abhängig vom Auswahlverfahren – der Bescheid ersetzt nicht die Durchschnittsnote.
Sonderregelungen für Schüler:innen mit Förderbedarf
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf können sich formlos an Schulen mit entsprechenden Förderschwerpunkten anmelden.
Dabei sind Erst-, Zweit- und Drittwünsche für einen inklusiven Schulplatz anzugeben. Bei Übernachfrage gelten besondere Aufnahmekriterien (§33 (4) SopädVO).
Weiterführende Informationen
Hinweise zu Tage der offenen Tür
Hinweis: An dieser Stelle weisen wir auf Tage der offenen Tür an Oberschulen hin, von denen uns entsprechende Informationen direkt vorliegen. Diese Übersicht ist nicht vollständig – bitte informieren Sie sich zusätzlich eigenständig auf den Webseiten der weiterführenden Schulen.
👉 Detaillierte Informationen zum gesamten Anmeldeverfahren, zur Förderprognose, zum Probeunterricht und zu weiterführenden Schulen finden Sie hier als PDF-Download